Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin
Als 2016 das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) am 30. Mai 2016 verabschiedet wurde, war die Resonanz in der Republik groß. Das Gesetzeswerk galt als die fortschrittlichste Rechtsgrundlage eines Bundeslandes zur Digitalisierung der Verwaltung. Den Kern bildete die starke Zentralisierung der IKT im Land Berlin, die Einrichtung einer partizipativen Steuerung unter Einbindung der Bezirke, einer starken Verankerung von Verantwortungspositionen und klare Fristen für politische Prämissen: zentralisierte IKT, E-Akte, End-to-End-verschlüsselte Kontaktmöglichkeiten. Schon bei Verabschiedung war klar, dass dieser Zeitplan ambitioniert war – aber auch sein sollte. Eine Belastungsprobe für das “Change Management“ in der Berliner Verwaltung.
WeiterlesenEINLADUNG zur Geburtstagsfeier und Debatte
“Verwaltung, aber modern! – Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin”
Mit:
- Thomas Birk (ehemaliger Sprecher der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung und Vorkämpfer für E-Government in Berlin)
- Dr. Konstantin von Notz (MdB, Stellv. Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen Bundestagsfraktion)
- Silke Gebel (Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Berlin)
Wann: 29.05.2020 um 08:30 Uhr
Wo: VideokonferenzAnmelden können sie sich hier.
Unterlagen zur Veranstaltung: