Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Herzlich Willkommen

Als Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf setze ich mich für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung, leistungsfähige Bezirksverwaltungen, Klimaschutz, eine gerechte Sozialpolitik sowie eine zeitgemäße Mobilitätspolitik ein.

Ich engagiere mich dazu im Bündnis für Demokratie und Toleranz Marzahn-Hellersdorf sowie im Netzwerk Grundeinkommen für ein Grundeinkommen.

Auf dieser Website informiere ich über meine politische Arbeit. Gerne lade ich Sie ein, mit mir und meinem Team ins Gespräch zu kommen.

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Bildung Marzahn Marzahn - Hellersdorf 

Ergänzungsbau für die Grundschule an der Mühle eröffnet

Am Montag, dem 14. Oktober 2024, wurde der inzwischen 100. Modulare Ergänzungsbau Berlins auf dem Gelände der Grundschule an der Mühle in Marzahn-Hellersdorf eröffnet. Dies ist nach der Errichtung von temporären Schulplätze durch so genannte Schulpavillons nun der zweite Schritt vor der geplanten Sanierung des Bestandsgebäudes Grundschule an der Mühle. In dem nun eröffneten modularen Ergänzungsbau (HoMEB) finden Kinder optimale Entfaltungsmöglichkeiten – sie sind moderne, kindgerechte Schulgebäude, die Unterricht auf der Höhe der Zeit ermöglichen. Darüber hinaus bieten sie attraktive Arbeitsplätze für das Schulpersonal.

Ich freue mich, dass damit die Bemühungen zur Sicherung der Sanierung der Grundschule an Mühle damit einen Schritt vorangekommen sind. Die dauerhafte (HoMEB) und temporäre Erweiterung (Schulpavillons) der Schulplatzkapazitäten sind die Grundlage für eine umfangreiche, grundständige Sanierung des bisherigen Schulgebäudes. Dies ermöglicht der Schulgemeinschaft in der Lage, den Schulbetrieb unter den Bedingungen der zeitlich aufwendigen Baumaßnahmen sicherstellen zu können.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Berliner Verwaltung zu oft nicht erreichbar – E-Mail-Speicher ist ausgeschöpft

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung stolpert zu oft über Geiz beim Speicherplatz für die E-Mail-Konten. Allein in den 2 Monaten zwischen 11.7.2024 und 23.9.2024 waren 238 E-Mail-Postfächer von Berliner Behörden nicht erreichbar (Drucksache 19/20354). In einer Zeit, in der E-Mail das Standardmittel der Kommunikation ist, sollte die Arbeit nicht so oft an „überlaufenden“ E-Mail-Postfächern scheitern. Das ausreichend Mailspeicher möglich ist, sieht wohl auch der Senat so. Bei Bedarf kann die Postfachgröße in Stufen (Nominalgröße) erhöht werden – bis maximal 10 GB.

Berlin muss seinen Beschäftigten angemessen E-Mail-Speicher bereit stellen. Dazu sollte auch die Standardisierung mit dem Berlin-PC im Projekt OneIT@Berlin zügig voran gebracht werden. Denn aus der Antwort geht auch hervor, dass bisher jede Behörde eigenständig für die E-Mail-Postfächer verantwortlich ist und eine zentrale Übersicht fehlt. Bekannt ist immerhin, dass im ITDZ Berlin derzeit zentral 22.846 E-Mail- Postfächer betrieben werden (15.260 persönliche Postfächer und 7.586 Funktionspostfächer).

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Abgeordnetenhaus IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung 

IT-Sicherheit durch zentralen Landesverzeichnesdienst (AD Forest)

Aufgrund der wachsenden IT-Sicherheitsanforderungen arbeitet der Berliner Senat am Aufbau eines komplett neuen Active Directory (AD) Forest für das Land Berlin. Ein solcher Landesverzeichnesdienst oder AD Forest ermöglicht eine zentrale Verwaltung von Benutzern, Gruppen und Ressourcen, was die Administration erheblich vereinfacht. Es verbessert dazu die IT-Sicherheit, da durch die Verwendung von Sicherheitsrichtlinien und Berechtigungen auf Forest-Ebene Daten und Ressourcen besser geschützt werden können. Der neue Verzeichnisdienst soll die Basis für den sicheren und ausschließlich vom ITDZ Berlin verantworteten Betrieb des Verzeichnis-Dienstes für alle verfahrensunabhängigen IT-Infrastrukturen und Basisdienste bilden.

Ein aktueller Zwischenbericht zeigt den Stand der Umsetzung (Rote Nummer 0275). Demnach “schreitet” die Umsetzung schrittweise stetig voran. Die Migration wird nach derzeitiger Planung im 2. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist es für die Berliner Verwaltung möglich, den Basisdienst zu nutzen. Initiiert wurde das Vorhaben allerdings bereits 2018. Im Jahr 2022 war das Ziel für den Abschluss der Migration noch das Jahr 2024 (Bericht für den Ausschuss oder Newsletter Dezember 2022).

Am Ende ist es leider einfach: Sieben Jahre für die Umsetzung sind angesichts der Bedrohungslage im Bereich IT-Sicherheit einfach zu lang.

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Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

KI in Berlin – (Selbst)Audit für die Berliner Verwaltung?

Vertrauenswürdige KI benötigt klare Normen und Standards. Nutzer:innen müssen darauf vertrauen können, dass die Verwendung von KI-Systemen keine unerwünschten Verzerrungen aufweist, diversitätssensibel und inklusiv ist und Diskriminierung vermeidet. Mit Qualitätskriterien, Schulungen und einem (Selbst-)Audit bietet KIDD, ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes Projekt, mittlerweile mehrere Verfahren an, wie KI-Anwendungen in Unternehmen und Institutionen nicht nur effektiv, sondern auch ethisch und inklusiv im Sinne des AI Acts der Europäischen Union eingeführt werden können, um gute Arbeitsbedingungen in der Zukunft zu befördern. Der KIDD-Prozess bietet Unternehmen die Möglichkeit, in drei Schritten ein betriebsinternes (Selbst-)Audit durchzuführen und ist als Best-Practise-Beispiel in der KI-Normungsroadmap von DIN aufgeführt.

Ich habe die Berichte zum Anlass genommen, mal zu fragen ob die Berliner Verwaltung ähnliche (Selbst-)Audit-Verfahren einsetzt (Drucksache 19/20229). In der Antwort gesteht der Senat: Das BMAS-geförderte Projekt “KIDD” zur ethischen KI-Einführung ist dem Senat zwar bekannt, aber eine tiefere Auseinandersetzung fehlt. Audit-Verfahren für KI-Technologien werden in der Berliner Verwaltung aktuell keine eingesetzt. Immerhin hat die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hat im Jahr 2023 die Rechtsexpertise „Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Formulierung von Richtlinien zur Entwicklung (Vergabe der Entwicklung) und Anwendung von automatisierten Entscheidungssystemen (ADM) im Land Berlin“ in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse sollen im Oktober im Rahmen des Berichtsauftrags dem Hauptausschuss berichtet werden.

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat daher auf, eine ressortübergreifende KI-Governance zu etablieren. Unser Antrag “Roadmap in ein neues Zeitalter – KI-Governance für Berlin vorlegen” befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren (Drucksache 19/1670).

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bürgeramt mit Personalausweisautomat und Dokumentenausgabebox

Neben digitalen Angeboten der Verwaltung können Ausweisautomaten oder Bürgerterminals die Wartezeit auf dem Amt verkürzen und die Arbeit für die Mitarbeiter*innen in den Bürgerämtern erleichtern. Welche dieser Angebote es in Berlin gibt, habe ich den Senat gefragt (Drucksache 19/20044). Demnach sind Self-Service-Terminals sowie Pass- und Personalausweisautomaten in 20 Bürgerämtern im Einsatz. Das Self-Service-Terminal/Pass- bzw. der Personalausweisautomat unterstützt Antragstellerinnen und Antragsteller beim Antragsprozess für Personalausweise, vorläufige Personalausweise, Reisepässe, Aufenthaltstitel, Reiseausweise, Kinderreisepässe, Kinderreisepassverlängerungen sowie für Führerscheine. Ebenfalls ermöglicht das Terminal die Nutzung von Online-Bürgerdiensten.

Noch in der Experimentierphase sind die Dokumentenausgabeboxen. Mit diesen Boxen können, außerhalb von Terminen des Bürgeramtes, Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und eID-Karten abgeholt werden; in Zukunft auch der Führerschein. Die Dokumentenausgabeboxen werden derzeit bei zwei Bürgerämtern – Rathaus Reinickendorf und Ausbildungsbürgeramt in Friedrichshain-Kreuzberg – getestet.

Leicht zu verwechseln mit den Self-Service-Terminals sind die Bürgeramtsterminals. Einige Bezirke, darunter Mitte mit den Bürgerämtern Tiergarten, Osloer Straße und Klosterstraße sowie Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf, bieten jetzt Terminals für Online-Dienste an. Die Bürgerterminals sind eine Möglichkeit, mehr Berliner*innen an Online-Dienstleistungen heranzuführen. Mithilfe des Bürgerterminals können Bürger*innen ohne Termin Online-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Beispiele sind die Melderegisterauskunft, der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis oder eine Geburtsurkunde. Auch gibt es allgemeine Informationen zur Verwaltung und der Dienst der I-KfZ ist integriert.

Mit dem OZG 2.0 (Onlinezugangsgesetz) wird die BundID und die dazugehörige App BundID2Go verbunden mit einem Postfach. Bisher gibt es in Berlin jedoch noch keine Dienstleistungen, die mithilfe der BundID genutzt werden können.

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Abgeordnetenhaus Berlin Gesundheit Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Digitale Barrierefreiheit bei Berliner Dienstleistungen: Eine Bestandsaufnahme

Gemeinsam mit meiner Kollegin Catrin Wahlen habe ich den Senat gefragt, wie es um die digitale Barrierefreiheit der Top 100 Dienstleistungen steht (Drucksache 19/20224). Im Fokus standen dabei insbesondere die Dienstleistungen im Bereich des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Antwort zeigt, dass die digitale Barrierefreiheit in Berlin noch in den Anfängen steckt.

Es gibt keine standardisierte Erfassung von Fortschritten für mehr digitale Barrierefreiheit. In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 23.09.2024 hatte Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt. Ein Problem stellt die Personalsituation in der Verwaltung dar. Derzeit besteht das Team der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aus einer Referentin, welche stellvertretend die Landesbeauftragte ist, zwei Sachbearbeitungen (80%-Stellen).

Ein Baustein die digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist die Verwendung von “Leichter Sprache”. Für diese gibt es jedoch erst seit 2024 eine Definition als DIN-ISO-Norm. Bisher werden alle Dienstleistungsbeschreibungen im Serviceportal in sogenannter bürgerfreundlicher Sprache nach den FIM-Qualitätskriterien der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) erstellt. Derzeit wird noch geprüft, ob die FIM Qualitätskriterien den DIN-ISO-Normen entsprechen. Bei der Erstellung von digitalen Anträgen wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts auf bürgerfreundliche Formulierungen geachtet. Eine Zahl oder Liste von Top 100 Dienstleistungen, die über einfache Sprache oder ähnliches verfügen, gibt es nicht. Für die Optimierung des Serviceportals für Screenreader wird ein generisches System eingesetzt, das alle Dienstleistungs- und Standortbeschreibungen umfasst. Für die Top 100 Dienstleistungen gibt es keine Kriterien für die Screenreader-Tauglichkeit.

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Abgeordnetenhaus Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Lässt der Senat Pflegebedürftige im Regen stehen?

Wie gut funktioniert Berlin? Meine Kollegin Silke Gebel hat sich zum Thema Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII beim Senat erkundigt (Drucksache 19/20177). Um das Funktionieren bewerten zu können haben wir bspw. gefragt: “Wie viele Anträge auf Hilfen zur Pflege nach SGB XII wurden in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils im Jahr 2023 und 2024 gestellt?” Die Antwort “Eine vollständige statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten liegt in den Bezirken nicht flächendeckend vor.” lässt die Frage offen, wie die öffentliche Verwaltung eigentlich ihren Job macht. Ohne eine Übersicht ist ja eine Steuerung gar nicht möglich. Hintergrund der Fragen, waren Berichte, dass Anträge teilweise über 12 Monate nicht entschieden werden. Leider konnten aber auch die Fragen nach “Anträgen die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage älter als 3 Monate und noch nicht beschieden wurden” nicht beantwortet werden.

Immerhin hält der Senat eine schnelle Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zur Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen für sehr wichtig und räumt diesem hohe Priorität ein, und hat dazu unterschiedliche Maßnahmen ergriffen (siehe u.a. Abgeordnetenhausbeschluss vom 04.07.2024 (Drs. Nr. 19/1520 und 19/1777).

Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Landespflegeausschuss Berlin (LPA) in seiner 69. Sitzung beschlossen hat, ein Fachgespräch zum Thema „Bewilligungsverfahren und Kostenübernahme in der Hilfe zur Pflege (HzP) durch die Bezirksämter“ durchzuführen (Beschluss 10/2023). Innerhalb der zwei durchgeführten Fachgespräche des LPA, bei denen alle Beteiligten im Prozess der HzP (Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Bezirke, Land Berlin) vertreten waren, wurden inhaltliche Themenschwerpunkte identifiziert. Ziel ist es, eine Optimierung der Prozesse innerhalb der HzP sicherzustellen unter der Beteiligung aller Akteure. Die innerhalb der Fachgespräche des LPA vereinbarten, operativen Lösungsstrategien sollen im November durch den LPA beschlossen und in den Bezirken umgesetzt werden.

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Abgeordnetenhaus Flüchtlingspolitik Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) endlich umsetzen

Mehrbettzimmer, keine Privatsphäre, mehrere Monate bis Jahre Aufenthalt umfunktionierte Hostels ist die Realität für zu viele wohnungslose Menschen in Berlin. Um das zu ändern, wird in Berlin seit Jahren am Vorhaben “Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)” gearbeitet. Ziel ist die Gewährleistung einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, unabhängig von ihren staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen, eine gesamtstädtische Kapazitätsplanung sowie gesamtstädtische Belegungssteuerung per Knopfdruck sowie die Etablierung einer soliden Datenbasis, die statistische Auswertungen zu Personengruppen und Unterbringungsformen zulässt. Obwohl die Umsetzung noch aussteht, hat der Senat inzwischen einen Abschlussbericht des Vorbereitungsprojektes vorgelegt (Rote Nummer 1788).

Wichtig ist, dass die Umsetzung jetzt endlich angepackt wird. Denn Berlin hat weiter zu wenige öffentlich-rechtliche Unterkünfte für wohnungslose Menschen. Daher ist seit Jahren Praxis, Menschen auf Grundlage des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Hostels oder ähnlichem unterzubringen. Das ist vor allem teuer. Bis zu 600 Euro pro Kopf im Monat zahlt das Land dafür. Die Untergebrachten haben meist keine Privatsphäre, da Einzelzimmer leider die Seltenheit sind. Was als Übergangslösung für die Betroffenen gedacht war, hat sich zu einem Daueraufenthalt entwickelt. GStU soll dies endlich ändern. Doch selbst das IT-Verfahren läuft noch nicht vollständig und auch der Gesetzesentwurf für die nötigen Anpassungen liegt noch nicht vor. Der Bericht lässt auch durchblicken, woran es lag: Mangel an qualifiziertem Personal, häufige Mitarbeiterwechsel und die begrenzten Ressourcen der beteiligten Behörden. Eine gute funktionierende technische Ausstattung gab es auch nicht, so musste statt mit einem Projektmanagementtool mit Excel gearbeitet werden.

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Hellersdorf IGA 2017 Marzahn Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat Stadtentwicklung 

Weiter keine Anerkennung von VBB-Tickets bei der Seilbahn in den Gärten der Welt

Immer wieder, besonders vor Wahlen, wurden gefordert, die Seilbahn zu einem Teil des ÖPNV zu machen. Ich habe den Senat aus CDU und SPD gefragt, wie es um die Pläne steht (Drucksache 19/20180).

Die Antwort ist deutlich: “Nach Einschätzung des Senats und der BVG handelt es sich bei der Seilbahn in den Gärten der Welt um eine Anlage zur Binnenerschließung der Gärten der Welt und des Kienbergparks mit überwiegend touristischem Charakter und kaum verkehrlicher Erschließungswirkung bezogen auf die Umgebung im Sinne eines Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zur Erschließung des Umfelds der Gärten der Welt und des Kienbergparks ist weiterhin der Betrieb der Buslinien 191, 291 und 195 auf fast gleicher Relation erforderlich. […] Eine Umsetzung der Anerkennung von VBB-Fahrscheinen wäre daher bislang nur manuell mit hohem personellen Aufwand durch zusätzliches Kontrollpersonal möglich. […] Vor diesem Hintergrund konnte die Anerkennung von VBB-Fahrscheinen bei der Seilbahn in den Gärten der Welt bislang noch nicht umgesetzt werden.”

Damit ist das Thema bis zu den nächsten Wahlen offenbar vom Tisch. Bis 2026 wird der Senat aus SPD und CDU keine Anerkennung von VBB-Fahrscheinen bei der Seilbahn in den Gärten der Welt umsetzen. Das ist bedauerlich, schafft aber zumindest Klarheit für die kommenden Jahre.

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