Neustart nach Führungswechsel im ITDZ – wie kann es weitergehen?
Das ITDZ braucht einen neuen Vorstand. Die Kündigung des bisherigen Vorstands hatte im März für Gesprächsstoff gesorgt. Zum Zeitplan der Neubesetzung habe ich den Senat befragt (Drucksache 19/15169). Aus der Antwort geht hervor, dass die Konzeptionierung aller Voraussicht nach im Sommer abgeschlossen sein wird und es dann erst eine Umsetzungsplanung gibt. Nach besonders viel Elan für eine schnelle Digitalisierung klingt das nicht. Dabei ist das Thema zu wichtig, um auf die lange Bank geschoben zu werden. Die anstehenden Entscheidungen über die Finanzierung und Führungsstruktur des ITDZ müssen in meinen Augen zeitnah getroffen werden. Seit Sommer 2022 liegt eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage vor.
Trotz des vielfältigen Engagements der Koalition ist das Umsteuern bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung noch nicht gelungen. Die Umsetzung von OneIT@Berlin, die flächendeckende Einführung der E-Akte und die Umsetzung des OZG durch medienbruchfreie digitale Fachverfahren verdienen die bestmögliche strukturelle und personelle Aufstellung.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, die Aufgabe des CDO von anderen Aufgaben wie dem Amtschef der Innenverwaltung zu trennen. Auch die sollte der Vorsitz des Verwaltungsrates (die unternehmerische Leitung des ITDZ) von der Aufgabe der IKT-Steuerung (Bestellt die Leistungen für das Land beim ITDZ) wie im Gutachten zur Evaluation des E-Government-Gesetzes von verschiedenen Personen wahrgenommen werden.
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