Hauptstadtzulage und weitere Refinanzierung des TV-L-Abschlusses
Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich. Noch bevor der Senat seine Entscheidung rückgängig gemacht hat, hatte ich den Senat nach den im Dezember zugesagten Hilfestellungen gefragt (Drucksache 19/18277).
Das Zentrale der Antwort ist nach den aktuellen Vorkommnissen sicher die Aussage zur Hauptstadtzulage: “Hinsichtlich der Hauptstadtzulage bleiben die Redaktionsverhandlungen zur weiteren Konkretisierung, sowie Art und Umfang und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens und die genaue Ausgestaltung der Anschlussregelung für die Hauptstadtzulage abzuwarten.”
Der Senat drückt sich damit vor der Verantwortung, in dem er die notwendige Entscheidung auf andere Bundesländer abwälzt. Wie Berlin seine Zuwendungsempfänger finanziert, muss der Senat schon selbst entscheiden. Die Unfähigkeit zur eigenen Entscheidung durch Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver zu verschleiern, schadet der Glaubwürdigkeit Berlins massiv.
Weiterlesen