Hiergeblieben – Asylrecht menschenwürdig gestalten
Medizinische Versorgung
Oft bekommen Illegalisierte dringend notwendige medizinische Versorgung nicht, weil eine nichtanonyme Behandlung eine Abschiebung für den/die Betroffenen nach sich ziehen würde oder weil finanzielle Mittel fehlen. Erkrankte Flüchtlinge brauchen (Rechts-)Sicherheit, um medizinische Versorgung und die Behandlung von Krankheiten in Anspruch nehmen zu können.
Zwar liegt bei schwerer Krankheit „Reiseunfähigkeit“ vor, welche nach § § 60a Abs. 2 AufenthG eine Duldung begründet. Sobald der/die Illegalisierte wieder „reisefähig“ ist, droht jedoch die Abschiebung. Teilweise wurde auch schon versucht die „Reiseunfähigkeit“ durch medizinsiche Begleitung während der Abschiebung zu umgehen. Damit wird der Sinn der Duldung konterkariert.
Ernsthaft erkrankte Menschen sollten deshalb legalisiert werden, um ihnen die Behandlung zu ihrer Krankheit zu ermöglichen, sowie eine Übernahme der Behandlungkosten durch das Sozialamt, welche momentan erst mit Legalisierung möglich ist.
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