Die Kaulsdorfer Straße braucht mehr Tempo 30! Dieses Anliegen erreicht mich immer wieder von Anwohner*innen. Der Weg dahin: Die Verkehrsbehörde kann insbesondere auf Antrag von Anwohnenden zum Schutz der Bevölkerung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen anordnen. In einer schalltechnischen Untersuchung dazu wird die Fahrbahnart und deren Zustand berücksichtigt. Bei schlechten Fahrbahnzuständen werden Zuschläge zum Emissionspegel addiert. Dies dürfte für die Kaulsdorf Straße größtenteils zur Geltung kommen.
Die Ursache, also der schlechte Fahrbahnzustand, wird immerhin zwischen Lindenstraße und Falkstätter Straße beseitigt. Hier sind vom Montag, dem 7. Juni, bis Freitag, dem 11. Juni 2021 Straßeninstandsetzungsmaßnahmen auf der Chemnitzer Straße/Kaulsdorfer Straße geplant.
Im Abschnitt der im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Kaulsdorfer Straße von Egersfelder Allee bis Gehsener Straße WURDE Aufgrund eines Antrags eines bereits im Januar 2021 aus Lärmschutzgründen Tempo 30 ganztags eingeführt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur unmittelbar betroffene Anwohnende berechtigt sind, für ihre Straße Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen, wie Tempo 30, zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs.1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen. Diese Anträge sind an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden, für Hauptverkehrsstraßen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und für Nebennetzstraßen an die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, zu richten.
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