Abschied vom berlinpass – Neuer Berechtigungsnachweis kommt automatisch
Der bisherige berlinpass wird abgeschafft und durch einen neuen automatischen Berechtigungsnachweis von den jeweils zuständigen Leistungsstellen ersetzt. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage hervor (Drucksache 19/10398). Demnach wird eine persönliche Vorsprache mit der Umstellung des Verfahrens der Ausgabe eines Berechtigungsnachweises zum 1. Juli 2022 von Amts wegen durch die jeweils zuständigen Leistungsstellen nicht mehr erforderlich sein. Das neue Verfahren wird aktuell technisch und organisatorisch dahingehend vorbereitet, dass alle anspruchsberechtigten Personen rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022 im Besitz des neuen Berechtigungsnachweises sind.
Alle anspruchsberechtigten Personen erhalten von den zuständigen Leistungsstellen zusammen mit ihrem ersten Berechtigungsnachweis einen Informationsbrief, in dem das neue Verfahren hinreichend erläutert wird. Darüber hinaus geben die Berliner Bürgerämter schon jetzt eine Kurzinformation an die anspruchsberechtigten Personen aus, die dort einen berlinpass beantragen. Der berlinpass wird nur noch befristet bis zum 30. Juni 2022 ausgegeben. Zeitnah wird eine zusätzliche Information über eine entsprechende Pressemitteilung erfolgen und auch die Internetseiten, die über den berlinpass informieren, werden entsprechend angepasst.
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