Verfassungsdebatte nach ernüchterndem Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“?
Das Thema Verwaltungsmodernisierung steht in Berlin immer auf der Tagesordnung. Zuletzt hat ein Gastbeitrag von Staatssekretär Frank Nägele einen neuen Impuls gesetzt. In seinem Hilferuf, den er gemeinsam mit Monika Herrmann und Sören Benn veröffentlicht hat, versucht er eine Verfassungsdebatte anzustoßen. So richtig diese Debatte ist, so sehr macht der Gastbeitrag deutlich, dass der Senat mit seinen diversen Versuchen einer Verwaltungsmodernisierung nicht sehr viel erreicht hat. Sowohl die Alt-Kommission als auch der Zukunftspakt Verwaltung haben bisher zu keinen durchschlagenden Erfolgen geführt.
Der Ball für eine Verfassungsdebatte liegt nun beim Berliner Abgeordnetenhaus. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es Bereitschaft gibt wenigstens zu sondieren wie weit die Gemeinsamkeiten gehen. Insbesondere die Frage der Stärkung der Entscheidungskompetenz der/des Bezirksbürgermeister (Projektsteckbrief Nr. 21) sollte dabei sondiert werden. Denn die bisher erfolgten Prüfungen haben verdeutlicht, dass der bestehende Verfassungsrahmen kaum Umsetzungschancen im Rahmen einer einfachgesetzlichen Erweiterung der Kompetenzen der Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister lässt. Bedauerlich ist, dass der Senat den Bedarf einer Verfassungsdebatte so kurz vor der nächsten Wahl eingesteht und damit der Zeitrahmen für den notwendigen politischen Prozess im Parlament nicht besonders groß ist.
In diese Debatte hat der Senat seinen halbjährlichen Bericht über die Umsetzung des „Zukunftspakt Verwaltung“ vorgelegt. Der 72-seitige Bericht (Rote Nummer 2761 A) zum Stichtag 30. Juni 2020 ist dementsprechend ernüchternd. Corona ist sicher ein Argument, aber mit den Verzögerungen des vorherigen Zwischenberichtes zusammen, gibt es bisher einfach zu wenig Fortschritte. Folgend einige kurze Punkte aus dem Bericht, die das unzufriedenstellende Gesamtbild verdeutlichen:
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