Im Rahmen der Nacht der Solidarität wurde immer wieder nach den Zahlen der Unterbringung in Wohnheimen (ASOG-Unterkünfte) gefragt. Daher habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen befragt (Drucksache 18/22935). Demnach wurden Ende 2018 knapp 37.000 Menschen nach ASOG untergebracht. Hintergrund ist die regelmäßige Frage, wie es gelingen kann mehr Menschen in eigenen und kostengünstigeren (!) Wohnraum unterzubringen.
Denn die Aufwendungen für diese Unterbringungsform betrugen ca. 202 Millionen Euro in 2017, 236,8 Millionen Euro in 2018 sowie nach den bisherigen vorläufigen Haushaltsdaten ca. 211,3 Millionen Euro im Jahr 2019. Hierin fehlen allerdings noch die Kosten für die Unterbringung von wohnungslosen SGB II-Leistungsberechtigten Personen im Dezember 2019. Wichtig sind dabei auch die Tagessätze, die zwischen 12 und knapp 70€ schwanken und die durchschnittlichen Kosten bei über 20€ pro Tag oder 600€ pro Monat und Mensch liegen. Da in den ASOG-Kosten die Kosten für Hilfen, wie den 67er Hilfen, fehlen ist klar, dass eine Unterbringung in Wohnraum finanziell günstiger wäre.
Dazu kommt, dass das Wohnen in diesen Einrichtungen zu selten von Sozialarbeitenden begleitet wird, um Wohnungslosen auf dem Weg zurück in eigenen Wohnraum zu unterstützen. Eine positive Ausnahme bilden beispielsweise die vier “ASOG plus-Unterkünfte” der GEBEWO, die mit zielgruppenspezialisierten sozialpädagogischen Fachkräften ausgestattet sind. Derartige Angebote müssen angesichts der steigenden Zahlen wohnungs- und obdachloser Menschen ausgeweitet werden.
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