Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Herzlich Willkommen

Als Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf setze ich mich für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung, leistungsfähige Bezirksverwaltungen, Klimaschutz, eine gerechte Sozialpolitik sowie eine zeitgemäße Mobilitätspolitik ein.

Ich engagiere mich dazu im Bündnis für Demokratie und Toleranz Marzahn-Hellersdorf sowie im Netzwerk Grundeinkommen für ein Grundeinkommen.

Auf dieser Website informiere ich über meine politische Arbeit. Gerne lade ich Sie ein, mit mir und meinem Team ins Gespräch zu kommen.

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Biesdorf Bildung Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Neue Hoffnung für das Theater am Park?

Seit Jahren berichte ich hier über die Sanierung des Theater am Park (TaP) in Biesdorf. Anfang dieses Jahres kam dann Bewegung in die Sache: eine überarbeitete Zielplanung für den Umbau des großen Saals, mit GRW-Mitteln finanziert und einem Gesamtbudget von 10 Millionen Euro als Zielmarke. Jetzt liegt ein neuer Sachstandsbericht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vor – und der zeigt: Es geht wohl voran (Rote Nr. 2860 A).

Das Gutachten zu den notwendigen Kosten und Kernmaßnahmen für den Umbau des TaP zu einer multifunktionalen touristischen Attraktion liegt inzwischen vor. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat es im April an den Senat übermittelt, die Stadtentwicklungsverwaltung hat es ausgewertet. Für die reine Baumaßnahme wird mit rund 10,6 Millionen Euro brutto kalkuliert. Anfang Juli haben sich dann Bezirksamt, Stadtentwicklungsverwaltung und das Planungsbüro bereits zusammengesetzt, um die Ergebnisse zu besprechen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) ist weiter möglich: mit einem Fördersatz von voraussichtlich 60 Prozent und bis zu 10 Millionen Euro GRW-Mitteln für den notwendigen Ausbau der touristischen Infrastruktur. Aktuell werden im Bezirksamt noch die letzten baurechtlichen Detailfragen sowie die bezirkliche Kofinanzierung geklärt.

Positiv: Nach Jahren mit vagen Verweisen auf ein fehlendes Konzept, gibt es jetzt belastbare Zahlen, ein abgeschlossenes Gutachten und konkrete Abstimmungstermine zwischen allen Beteiligten. Das ist genau der Fortschritt, für den sich der Verein TaP e.V. und viele Nachbarinnen und Nachbarn seit langem einsetzen. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass aus der Zielplanung bald ein verbindlicher Zeitplan wird. Das TaP hat es verdient.

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Jugend Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Grundsteinlegung für Jugendfreizeiteinrichtung Landsberger Straße

Nachdem im Frühjahr die neue Gemeinschaftsschule in Mahlsdorf eröffnet wurde, haben im Sommer 2026 auch die Bauarbeiten für die geplante Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) an der Landsberger Straße begonnen. Die neue JFE soll Platz für bis zu 199 Besucher*innen bieten und wäre damit eine spürbare Entlastung für den Bezirk, der dringend zusätzliche Jugendinfrastruktur benötigt. Der Bau soll nach aktuellem Zeitplan im zweiten Quartal 2028 fertiggestellt sein.

Das Angebot in der Landsberger Straße richtet sich künftig an Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 27 Jahren. Geplant ist ein offenes Angebot, das zunächst mit kultureller Bildung, Theaterprojekten und einem musikalischen Schwerpunkt starten soll. Hinzu kommen sportliche Aktivitäten sowie ein Medienkompetenzzentrum.

Erfreulich ist, dass es nun endlich losgeht – wenn auch mit erheblicher Verzögerung: Die Planungen reichen tatsächlich schon Jahre zurück: Bereits 2021 war der Bau in der Investitionsplanung berücksichtigt. Die Umsetzung verzögerte sich jedoch, unter anderem weil der Bau der Gemeinschaftsschule auf demselben Gelände Vorrang hatte. Im Jahr 2025 stoppte der Bezirk das Projekt dann kurzfristig erneut – bevor es nun, mit erheblicher Verzögerung, endlich losgehen konnte.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Der Aufgabenkatalog ist online – jetzt beginnt die eigentliche Arbeit

Seit August 2026 lässt sich online nachschauen, welche Berliner Behörde für welche Aufgabe zuständig ist. Der Senat hat den neuen Zuständigkeitskatalog als durchsuchbare Datenbank freigeschaltet. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt eines der aufwendigsten Verwaltungsprojekte, das Berlin je angestoßen hat – denn die eigentliche Aufgabenkritik steht noch aus. Ein guter Anlass, den Weg dorthin nachzuzeichnen.

Schon im Dezember 2022 forderte Bündnis 90/Die Grünen mit dem Papier „Update – ein neues Fundament für eine funktionierende Stadt” eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung. Berlin wusste schlicht nicht vollständig, welche Aufgaben es zu erledigen hat und wer dafür zuständig ist – Folge war das notorische Behörden-Ping-Pong zwischen Senat und Bezirken.

Mit dem neuen Landesorganisationsgesetz (LOG) und einer Verfassungsänderung (Drucksachen 19/2352 und 19/2353) legte eine “Koalition” aus CDU, SPD, Grünen und Linken die rechtliche Grundlage: Ablösung des alten Zuständigkeitsgesetzes (AZG), gestärkte Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken, Konnexitätsprinzip – wer bestellt, bezahlt. Im Juni 2025 beschlossen, trat das LOG am 1. Januar 2026 in Kraft.

Parallel lief die Fleißarbeit: die vollständige Erhebung aller Verwaltungsaufgaben. Im Herbst 2025 waren rund 1.643 Aufgaben erfasst, davon 58 ungeklärte Fälle – Aufgaben, bei denen selbst die Verwaltung nicht wusste, wer zuständig ist. Am Ende identifizierte der Senat rund 4.500 Einzelaufgaben, verdichtet auf etwa 2.200 klar definierte Aufgaben – die erste vollständige Aufgabenerfassung eines deutschen Bundeslandes. Am 2. Juni 2026 beschloss der Senat die dazugehörige Zuständigkeitsverordnung (ZustV) – eine bundesweite Pionierleistung.

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Jugend Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Bürgerhaus für Mahlsdorf: Jetzt die “Roller”-Chance nutzen!

Gibt es nach Jahren des Stillstands endlich eine kleine Chance für ein Bürgerhaus für Mahlsdorf? Am Roller-Areal an der B1 hat das Bezirksamt mit dem Bebauungsplan 10-135 den Startschuss für ein großes Stadtentwicklungsprojekt gegeben. Im Zentrum der Planungen an der Hönower Straße steht die Erweiterung der Stadtteilbibliothek Mahlsdorf auf rund 1.050 Quadratmeter – heute stehen ihr rund 260 Quadratmeter Ausleihfläche zur Verfügung. Eine größere Bibliothek allein ist noch kein Bürgerhaus, aber sie kann, richtig geplant, zum Herzstück eines echten Treffpunkts für Mahlsdorf werden. Das Verfahren steht noch ganz am Anfang, deshalb ist jetzt der richtige Moment, sich einzumischen, damit die Bürgerhaus-Frage von Anfang an mitgedacht wird.

Denn seit vielen Jahren wünschen sich die Menschen in Mahlsdorf-Süd ein eigenes Bürgerhaus – einen Treffpunkt für Jugendweihen, Kulturveranstaltungen, Vereine, soziale Begegnungen und Familienfeiern. Ich habe an dieser Stelle immer wieder über den Stand berichtet, zuletzt Anfang Juni: „Bürgerhaus für Mahlsdorf-Süd: Weiterhin keine Lösung in Sicht“. Bereits 2025 musste ich feststellen, dass beim ursprünglich vorgesehenen Standort Parler Feld nichts vorangeht: Das Bebauungsplanverfahren 10-80b läuft zwar formal weiter, konkret ist aber „bisher nix“ passiert („Mahlsdorf – wie weiter mit Bürgerhaus, Bibliothek und Jugendeinrichtung“). Wer sich erinnert: 2018 war das „Bürgerstübchen“ mit seinen 40 Quadratmetern nur eine Notlösung.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bundestag Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Berlin

Bürokratieabbau, digitale Verfahren, „Once-Only“-Prinzip: Hinter der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern steckt ein Paket von mehr als 200 Einzelmaßnahmen, das Bund und Länder am 4. Dezember 2025 auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben. Auf meine Schriftliche Anfrage zum Umsetzungsstand in Berlin antwortet der Senat bei mehreren Maßnahmen ausweichend: Bei der elektronischen Verkündung als Regelfall und bei den Genehmigungsfiktionen heißt es lediglich, die „nötigen Schritte“ würden noch „geprüft“ – mit Verweis auf das Lieferdatum Ende 2026. Auch für den Wechsel auf die gemeinsame Bund-Länder-E-Rechnungsplattform gibt es trotz feststehender Zielplattform noch keinen verbindlichen Zeitpunkt.

Konkreter wird es bei anderen Punkten: Weil im Berliner Verwaltungsverfahrensrecht auf das Bundesrecht verwiesen wird, muss Berlin die Ablösung der Schriftform durch die Textform nicht gesondert ins Landesrecht übernehmen – geprüft wird nur noch, wo Fachgesetze weiterhin eine strengere Form vorschreiben sollen. Als „Vorreiterrolle“ nennt der Senat die am 23. Juni 2026 beschlossene Vergabestrukturreform, mit der Berlin auch die Entwicklung des digitalen Marktplatzes Deutschland mitgestaltet. Beim Once-Only-Prinzip verweist der Senat auf seine Abhängigkeit von noch zu schaffenden bundesweiten Standards, und das Konzept für den eigenen „Berliner Digitalcheck“ soll erst im August 2026 vom Senat beschlossen werden. Nachzulesen ist das alles in der Drucksache 19/26678 des Abgeordnetenhauses.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

10 Jahre E-Government-Gesetz und immer noch keine fertige E-Akte

Seit Jahren wartet Berlin auf den Regelbetriebs der elektronischen Akte (E-Akte) – eines der zentralen IT-Großprojekte der Verwaltung. Meine Anfrage zeigt: Die Abnahme ist weiter nur “unter Vorbehalt” erfolgt (Drucksache 19/26624). 30 sogenannte “leichte Mängel” sowie eine noch offene Anforderung im Themenkomplex Aussonderung/TR-ESOR müssen erst noch durch den Hersteller Materna SE behoben werden. Ein Zeitplan für den eigentlichen Regelbetrieb steht damit weiterhin nicht fest – lediglich, dass im dritten Quartal 2026 die entsprechenden Gremien einberufen werden sollen.

Wie schleppend das Projekt tatsächlich vorankommt, zeigte im April 2026 auch eine Recherche des Tagesspiegel: Zehn Jahre nach dem Beschluss des Berliner E-Government-Gesetzes arbeitete demnach nur ein kleiner Teil der Beschäftigten mit IT-Arbeitsplatz im Regel- oder Testbetrieb mit digitalen Akten – der Anteil schwankte je nach Bezirk zwischen 5 Prozent in Steglitz-Zehlendorf und 20 Prozent in Reinickendorf. Der Senat kündigte damals an, dass perspektivisch mindestens 60 Behörden und 70.000 Beschäftigte angebunden werden sollen (Berlin-live.de). Von diesem Zielbild ist Berlin noch weit entfernt.

Bemerkenswert ist auch die Antwort zu den Mehrkosten: Der Senat behauptet, durch die Verzögerung seien keine zusätzlichen Kosten entstanden, da Zahlungen lediglich zeitlich verschoben, nicht aber erhöht worden seien. Ob das die vollständigen Kosten der Verzögerung abbildet – etwa gebundene Personalressourcen oder Folgekosten durch den längeren Parallelbetrieb alter Systeme – bleibt offen. Immerhin: Die Betriebsübernahme durch das ITDZ ist laut Senat zum 1. Januar 2026 wie geplant erfolgt und unabhängig vom Abnahmeprozess.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Deutschland-App: KI-Assistenz ohne Verwaltungsleistungen aus Berlin?

Die Deutschland-App soll perspektivisch der zentrale digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen werden – ein “One-Stop-Shop”, über den Bürger*innen Anträge stellen können, ohne sich durch unterschiedliche Portale und Formulare kämpfen zu müssen. Entwickelt wird sie unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) als Teil des sogenannten Deutschland-Stacks, der als technisches Fundament für die digitale Verwaltung dienen soll. Ich habe mal beim Senat gefragt, wie weit die Anbindung an die Berliner Verwaltung ist. Denn ein zentraler Zugang erfordert Schnittstellen zu den Verwaltungsdienstleistungen der Länder und Kommunen. Die Antwort zeigt: Für Berlin bleibt die App vorerst ein theoretisches Konstrukt (Drucksache 19/26619).

Der Prototyp wird zwar bereits getestet, doch welche Berliner Verwaltungsdienstleistungen überhaupt kompatibel sind, kann der Senat noch nicht sagen: Eine Analyse der genutzten Fachverfahren sei aufgrund der laufenden Entwicklung noch nicht möglich. Auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Übermittlung der Anträge in die Fachverfahren des ITDZ sind nicht definiert. Ohne diese Grundlagen droht die App – zumindest aus Berliner Sicht – zu einem weiteren isolierten Digitalisierungsprojekt zu werden, das an den Realitäten der Landes- und Kommunalverwaltung vorbeigeht.

Ob die Deutschland-App funktioniert, wird sich bei den Praxistests mit bereits festgelegten Pilotkommunen zeigen. Wer das sein wird und ob sich der Senat überhaupt darum bemüht, dass Berlin dazugehört, lässt die Antwort offen. Es zeigt: Statt sich aktiv in ein Projekt einzubringen, das absehbar zur zentralen Schnittstelle zwischen Bürger*innen und Verwaltung werden soll, wartet Berlin offenbar ab, was der Bund liefert – und überlässt anderen Kommunen die Rolle als Vorreiter. Wer nicht einmal analysiert, welche eigenen Fachverfahren überhaupt anschlussfähig wären, hat seinen Job nicht verstanden. Für eine Stadt, die sich gerne als digitale Hauptstadt inszeniert, ist das ein Armutszeugnis für den Anspruch, Verwaltung in Berlin wirklich zu modernisieren.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Senat vertröstet Mahlsdorf mit Prüfaufträgen statt sicheren Querungen über den Hultschiner Damm und die Hönower Straße

Wer den Hultschiner Damm und die Hönower Straße kennt, weiß: Hier rollen jeden Tag viele Tausend Autos, gleichzeitig fehlen entlang beider Straßen ausreichend sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. Besonders problematisch ist das für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Antworten auf meine Anfrage (Drucksache 19/26625) zeigen: Mit einer CDU-Verkehrssenatorin wird sich auch in den nächsten Jahren nur wenig ändern. Statt konkreter Maßnahmen verweist die Verkehrsverwaltung auf bestehende Ampeln, laufende Prüfungen und langfristige Planungen.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Senats: Aufgrund der geraden Straßenführung seien Hultschiner Damm und Hönower Straße gut einsehbar, außerdem ergäben sich durch die vorhandenen Ampeln immer wieder Lücken im Verkehrsfluss, die ein Überqueren der Straßen ermöglichten. Wer die Situation vor Ort kennt, weiß, wie lebensfremd diese Einschätzung ist. Für Kinder, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigungen sind solche Verkehrslücken keine sichere Querungsmöglichkeit.

Die Antwort zeigt ein Grundproblem der Berliner Verkehrspolitik: Die Probleme sind bekannt, gehandelt wird aber erst irgendwann in der Zukunft. Wer heute zu Fuß unterwegs ist, kann sich von Prüfaufträgen und Planungen nichts kaufen. Wer den Umweltverbund stärken will, muss dafür sorgen, dass Menschen sicher zu Bus und Straßenbahn gelangen. Sichere Querungen sind keine Nebensache, sondern eine Grundvoraussetzung für eine moderne und gerechte Verkehrspolitik.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung Verwaltung 

Bezirksregionenprofile – bald automatisch als Dashboard im Internet

Bezirksregionenprofile sind eine zentrale Grundlage der Berliner Sozialraumorientierung: Sie beschreiben für jede Bezirksregion die demografische, soziale, bauliche und infrastrukturelle Entwicklung und schaffen damit eine gemeinsame, berlinweit abgestimmte Arbeitsgrundlage für Verwaltung, Politik und Bewohnerinnen und Bewohner. Bislang werden sie in allen zwölf Bezirken einzeln und weitgehend manuell erstellt – mit erheblichem Aufwand für die zuständigen Datenkoordinationen.

Das soll sich nun ändern: Der Senat bestätigt, dass die erste Ausbaustufe eines digitalen Dashboards für die Bezirksregionenprofile aktuell in der finalen Abstimmung ist. Die Veröffentlichung ist für Ende 2026 geplant – dann sollen die Profile transparent und online einsehbar sein, statt wie bisher mühsam zusammengetragen und verstreut auf einzelnen Bezirksseiten zu liegen (Drucksache 19/26594).

Hinter dem Projekt „Digitale Bezirksregionenprofile als Dashboard“ steht der landeseigene Data Hub, betrieben von der Technologiestiftung. Seit April 2025 gibt es eine prototypische Instanz. Ziel ist es, die Kurzfassung der Bezirksregionenprofile künftig standardisiert, automatisiert und ohne Medienbrüche zu erstellen – und die Daten der Verwaltung, der Fachöffentlichkeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern interaktiv und über Bezirksgrenzen hinweg vergleichbar zugänglich zu machen. Alle zwölf Bezirke sind in das Pilotprojekt eingebunden, fachlich verantwortlich ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Ein Wermutstropfen bleibt: Offene Daten sind das noch nicht. Die Quelldaten aus dem Fachverfahren PRISMA sind aktuell nicht im Open-Data-Portal verfügbar, weil PRISMA schlicht noch nicht über die technischen Schnittstellen verfügt, um seine Daten dort bereitzustellen. Eine solche Schnittstelle ist laut Senat notwendig, bevor ein direkter Datenaustausch mit dem Data Hub überhaupt möglich wird. Wann diese Schnittstelle kommt, lässt der Senat offen.

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