Baugebot nutzen – Missstand am Cecilienplatz in Kaulsdorf Nord beenden
Die verfallenen Gebäude am Cecilienplatz sind seit Jahren ein Ärgernis und immer wieder Ziel von Vandalismus. Ende 2024 hieß es, dass von den derzeit verantwortlichen Grundstückseigentümern signalisiert worden ist, dass umgehend mit den Abbrucharbeiten und den Baumaßnahmen für den Neubau begonnen werden soll. Der Eigentümer hatte Baugenehmigungen für drei Hochhäuser mit insgesamt 291 Wohnungen sowie Einzelhandel und Gastronomie erhalten – erteilt im September 2023 und November 2024. Die Frist zur Baubeginnanzeige für das erste Vorhaben ist damit bereits abgelaufen, ohne dass eine solche beim Bezirksamt eingegangen ist. So kann es nicht weitergehen.
In einer aktuellen Anfrage bestätigt das Bezirksamt: “Die Grundstücke Cecilienplatz 10, 11 und 12 weisen städtebauliche Missstände im Sinne der §§ 136 und 177 Baugesetzbuch (BauGB) auf.” und “Es wird eingeschätzt, dass die grundsätzlichen Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 176 Abs. 2 BauGB vorliegen.” (Drucksache 19/25083)
Bündnis 90/Die Grünen fordern das Bezirksamt auf, das Instrument des Baugebotes auf den Weg zu bringen und den inakzeptablen Zustand nicht weiter hinzunehmen. Erster Schritt ist die formelle Absichtserklärung des Bezirksamts, ein Baugebot anzuordnen – gefolgt von der Erörterung mit dem Eigentümer. Ziel der Erörterung ist es auch, der Eigentümerin oder dem Eigentümer Möglichkeiten aufzuzeigen, das Grundstück aus eigenem Antrieb so zu nutzen, dass der Erlass eines Baugebots entbehrlich wird. Was nicht mehr geht, ist warten und Tee trinken.
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