Nutzung von i-KFZ weiter auf niedrigem Niveau
Bundesweit sind in Kommunen der Zugang zu den i-KFZ-Dienstleistungen eingeschränkt aufgrund von fehlenden Sicherheitsstandards. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob dies auch für Berlin zutrifft und wie die Nutzungszahlen beim i-KFZ sich geändert haben (Drucksache 19/18276).
Beruhigend: es wird in Berlin keine Einschränkungen bei i-KFZ aufgrund der aktuellen IT-Sicherheitsvorfälle geben. Berlin erfüllt die Mindestsicherheitsanforderungen.
Seit Ende 2023 ist i-KFZ in Berlin in allen vier Stufen verfügbar. Dies bedeutet, sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen können alle KFZ relevanten Behördendienstleistungen auch online in Anspruch nehmen.
Doch werden diese auch genutzt? Leider nein, die Anzahl der Vorgänge die im Internet getätigt werden, liegt im Schnitt bei 10 %. Der höchste Anteil an Vorgängen im Internet lag 2023 im Dezember bei circa 14 %. Damit ist zwar eine Steigerung im Vergleich zu 2022 zu von knapp 2 % zu erkennen. Bei im Schnitt 30.000 Vorgängen im Monat ist dies jedoch zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung wirksam zu entlasten. Ein Ausreißer ist dabei das Außerbetriebsetzen, hier stiegen die Vorgänge aus dem Internet von Januar mit circa 23 % auf circa 36 %. Der Senat sollte systematisch analysieren, warum die online Dienstleistungen von den Bürger*innen kaum genutzt werden.
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