Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Offene Daten im Berliner Datenportal helfen dabei nicht nur der Zivilgesellschaft, sondern auch der Verwaltung. Doch wer ist für das Datenmanagement in den Senatsverwaltungen und Bezirken zuständig? Nach zwei Jahren Open-Data-Rechtsverordnung habe ich mal beim Senat nachgefragt (Drucksache 19/13469).
Die Antwort lässt einen weiter hohen Fortbildungsbedarf erahnen. Demnach soll jede Person, die in der Verwaltung eine Fachaufgabe wahrnimmt, für Daten zuständig sein. Entsprechend beschreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung für die Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung in mehreren Punkten Pflichten zum Datenmanagement. Dazu erarbeitet die IKT-Steuerung derzeit ein IKT-Rollenkonzept, welches der Begriff Datenkoordination nicht verwendet, sondern „Fachverfahrens- und Dienstekoordination“.
In der Bits & Bäume Newsletter vom Oktober berichtete ich, dass Schleswig-Holstein sich dem Musterdatenkatalog mit seinen Datenportalen anschließt. Zurzeit arbeitet Berlin immerhin daran, den Musterdatenkatalog technisch zu integrieren, sodass dieser im Laufe des kommenden Jahres verwendet werden kann.
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