Verschlüsselte Kommunikation und Berliner Behörden passen noch nicht zusammen
Verschlüsselte Kommunikation scheint auch im Jahr 2020 für die öffentliche Verwaltung noch kein Alltag zu sein. Wie meine Anfrage ergab, bieten nach aktuellem Kenntnisstand des Senats bzw. des ITDZ Berlin immerhin 26 Berliner Behörden eine verschlüsselte E-Mail-Adresse i.S.d. § 4 II EGovG Bln an (Drucksache 18/26212).
Überzeugend ist die folgende Antwort auf die Frage, welche Behörden die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem E-Government-Gesetz nicht erfüllen, aber keineswegs.
Alle Berliner Behörden, die nicht in der unter 6. dargestellten Liste aufgeführt sind, erfüllen die Voraussetzungen des § 4 II EGovG Bln. nicht. Entsprechende Begründungen liegen dem Senat nicht vor und sind auch nicht beizubringen, da die Behörden eine (Nicht-)Umsetzung des § 4 II EGovG Bln eigenständig verantworten.
Im Rahmen der Evaluation des Berliner E-Government-Gesetzes werden wir darüber sprechen müssen, wie es gelingen kann, dass alle Berliner Behörden das Gesetz auch umsetzen. Der Verzicht auf verschlüsselte Behördenkommunikation ist kein Weg in die digitale Verwaltung.
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